Schutz des eigenen bilds
Die Schutzdauer gilt zu Lebzeiten des Abgebildeten und noch 10 Jahre darüber hinaus. Ist die abgebildete Person verstorben, nehmen die Angehörigen hinsichtlich der ideellen Interessen die Rechte des Abgebildeten wahr.
Kindern steht das Persönlichkeitsrecht auch zu. Zudem wird die Erlaubnis der Eltern benötigt. AUSNAHMEN: Sachen die von öffentlich zugänglichen Orten sichtbar sind dürfen fotografiert werden.Tiere dürfen auch fotografiert werden da sie keine Träger des Persönlichkeitsrechtes sind. |
Der Abgebildete kann die Veröffentlichung seines Bildnisses oder Fotos dann nicht verhindern, wenn er vorher die Erlaubnis dazu erteilt hat.
Widerruf
Dieses ist grundsätzlich nur für die Zukunft ausübbar und kann den Widerrufenden zum Aufwendungsersatz gegenüber dem Erklärungsempfänger verpflichten, wenn dieser aufgrund des Widerrufs erhöhte Aufwendungen hatte und mit einem Widerruf nicht rechnen musste.
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