Erkennbarkeit
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Verbreitung
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Wenn das Abbild jemanden identifizieren kann, spricht man von einem Bildnis. Letztlich ist entscheidend, ob das Bildnis so charakterisiert und individualisiert ist, dass es als Bildnis einer bestimmten Person angesehen wird. Für die Erkennbarkeit ist es nicht ausreichend, wenn nur der engere Familien- und Freundeskreis jemand anhand des Bildnisses identifizieren könnte. Es muss schon mindestens ein etwas weiterer Kreis von Personen sein.
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Das Recht am eigenen Bild greift nicht in die Privatsphäre anderer Menschen hinein. Der oder die Abgebildete kann jedoch zumindest berechtigt sein, die öffentliche Zuschaustellung , das heißt, Sendung im Fernsehen, Verfilmung, Zeigen im Internet und so weiter zu verbieten. Gleiches gilt bei Verbreitung eines Bildnisses, etwa per Zeitung, Buch, Onlineversand .
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