bildrechtsverletzung
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Verletzungen des Rechts am eigenen Bild können gemäß §33 KUG auf Antrag des Verletzten mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden. Ferner wird bestraft, wer eine solche Aufnahme, die vielleicht einmal befugt hergestellt wurde, missbräuchlich an Dritte weitergibt.
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Wenn...
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