Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen
Persönlichkeits-
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Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient.
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Kunst-
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Das Recht am eigenen Bild ist als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) festgesetzt. Personen dürfen nur mit vorheriger Einwilligung abgebildet werden und es darf auch nur mit Einwilligung veröffentlicht und verbreitet werden. Dabei ist es egal ob es eine Porträtaufnahme oder eine Straßenfotografie ist.
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